Photovoltaikanlagen


Der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. hat uns zur Nutzung von Photovoltaikanlagen folgendes mitgeteilt:

Der § 5 (2) des Einzelpachtvertrags erhält folgende Ergänzung: 

 

Die Nutzung einer Photovoltaikanlage ist zulässig. 

Zur beachten ist aber hierbei, dass der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt werden darf, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. So können zum Beispiel Gartengeräte wie Rasenmäher, Sägen und andere Werkzeuge betätigt werden.

  • Die Stromversorgung darf nicht zum Wohnen einladenden Dingen, insbesondere in der Laube dienen.
  • Dazu gehört auch die umfassende Erschließung mit Elektrizität in der Laube.
  • Der Anschluss an das Stromnetz ist unzulässig.

Daher ist es unbedingt erforderlich, mit jedem Pächter einer Photovoltaikanlage einen Nachtragsvertrag zum Einzelpachtvertrag abzuschließen.

Der Vorstand wird sich diesbezüglich mit jedem Pächter, der im Besitz einer Photovoltaikanlage ist, in Verbindung setzen.


Für Gartenfreunde, die vorhaben, eine Photovoltaikanlage neu zu installieren, muss wie üblich erst ein Bauanatrag beim Vorstand gestellt werden.

Download
Nachtragsvertrag zum Einzelpachtvertrag
Nachtragsvertrag für Pächter.pdf
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