Der Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. hat uns zur Nutzung von Photovoltaikanlagen folgendes mitgeteilt:
Der § 5 (2) des Einzelpachtvertrags erhält folgende Ergänzung:
Die Nutzung einer Photovoltaikanlage ist zulässig.
Zur beachten ist aber hierbei, dass der erzeugte Strom ausschließlich als Arbeitsstrom außerhalb der Laube genutzt werden darf, da er dann der kleingärtnerischen Nutzung dient. So können zum Beispiel Gartengeräte wie Rasenmäher, Sägen und andere Werkzeuge betätigt werden.
Daher ist es unbedingt erforderlich, mit jedem Pächter einer Photovoltaikanlage einen Nachtragsvertrag zum Einzelpachtvertrag abzuschließen.
Der Vorstand wird sich diesbezüglich mit jedem Pächter, der im Besitz einer Photovoltaikanlage ist, in Verbindung setzen.
Für Gartenfreunde, die vorhaben, eine Photovoltaikanlage neu zu installieren, muss wie üblich erst ein Bauanatrag beim Vorstand gestellt werden.